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Die Ortstaxe in Südtirol

Die Abgabe einer Kur- oder Ortstaxe (Gemeindeaufenthaltsabgabe) ist in Südtirol wie in vielen anderen Tourismus-Regionen auf der ganzen Welt bereits seit vielen Jahren gesetzlich vorgeschrieben.

Die Ortstaxe bzw. Kurtaxe in Südtirol wird am Ende Ihres Aufenthaltes vor Ort bezahlt und muss auf der Abrechnung getrennt aufgelistet werden. Diese Abgabe kommt den örtlichen Tourismusorganisationen und der IDM zugute. Ihre Höhe wird regelmäßig angepasst und ist nach Unterkunftskategorie gestaffelt. Da die Ortstaxe häufig Fragen aufwirft, gibt es hier einen Überblick für Sie.

Die wichtigsten Informationen

  • Je nach Unterkunftskategorie wird ab 01.01.2024 ein Basisbetrag zwischen 1,50 € und 2,50 € pro Person und Nacht berechnet. Die Gemeinden haben jedoch die Möglichkeit, die Ortstaxe zur Finanzierung von tourismusrelevanten Dienstleistungen und Infrastrukturen auf maximal 5 € anzuheben.
  • In allen Unterkünften mit 4 Sternen oder mehr bezahlen Urlauber ab 2,50 € pro Tag und Person.
  • In 3-Sterne- oder 3-Sterne-Superior-Unterkünften sowie in 5-Blumen-Unterkünften (Urlaub auf dem Bauernhof), 5-Sonnen-Unterkünften (Privatvermieter) und 5-Sterne-Camping wird ab 2 € berechnet.
  • Für alle anderen Unterkünfte beträgt die Ortstaxe ab 1,50 €.
  • Befreit sind Kinder und Jugendliche, bis sie das 14. Lebensjahr vollendet haben, sowie Schul- und Jugendgruppen mit mindestens 10 minderjährigen Mitgliedern.

Gut zu wissen

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